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Gemeindevorstehung

Gemeindevorstehung

Aufgabenschwerpunkte gemäss Gemeindegesetz

  • Leitung der Verwaltung
  • Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse
  • Aufsicht über Gemeindeanlagen und -bauwerke
  • Vollzug von Gesetzen
  • Sorgt für Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sicherstellen ortspolizeilicher Vorschriften)
  • Erlässt bei Dringlichkeit Anordnungen (mit Informationspflicht an den Gemeinderat)
  • Vertretung der Gemeinde nach aussen (u.a. in Zivilrechts- und Verwaltungsangelegenheiten)
  • Leitet die Sitzungen des Gemeinderates und erteilt dem Gemeinderat Auskünfte über den Vollzug der Beschlüsse

Kommissionsarbeit

Die Gemeindevorsteherin ist Vorsitzende oder Mitglied folgender Kommissionen:

  • Finanzkommission (Vorsitz)
  • Kirchenrat / Friedhofskommission (Mitglied)
  • Wirtschaftskommission PULS (Mitglied)
  • Personalkommission (Vorsitz)
  • Betriebliche Vorsorgekommission (Vorsitz)
  • Strategiekommission (Vorsitz)
  • Markkommission (Vorsitz)
  • Wahl- und Abstimmungskommission (Vorsitz)
  • Abwasserzweckverband Liechtenstein (Delegierte)
  • Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (Strategierätin)
  • Oberländer Wasserversorgung (Mitglied)

In der Gemeindeverwaltung

  • Direkte Ansprechpartnerin für Einwohnerinnen und Einwohner
  • Personelle Führung des Leitungsteams
  • Vertretung der Gemeinde und der Verwaltung nach aussen


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