Steuererklärung
online einreichen
Die Steuerpflichtigen, welche der Vermögens- und Erwerbssteuer oder der Ertragssteuer unterliegen, werden durch öffentliche Kundmachung und durch Zustellung eines Steuerformulars zur Einreichung der Steuererklärung aufgefordert. Die Nichtzustellung eines Formulars entbindet den Steuerpflichtigen weder von der Steuerpflicht noch von der Pflicht der Steuererklärung. Steuerpflichtige, die keine Formulare erhalten, müssen sie von der zuständigen Steuerbehörde verlangen.
Einfacher als gedacht
Das Land Liechtenstein ermöglicht Steuererklärungen auch online einzureichen. Warum dies deutlich einfacher ist und wie das neue Werkzeug funktioniert, erfahren Sie im Video.