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Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung

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Die Abwasserentsorgung ist Sache der Gemeinden. In ihrem Wirkungskreis ordnen und verwalten sie ihre Angelegenheiten unter Aufsicht des Staates selbständig. Zur Gewährleistung eines koordinierten Vollzugs wurde mit dem neuen landesweit einheitlichen Abwasserreglement, welches im Januar 2014 in Kraft gesetzt wurde, ein den geltenden Gewässerschutzbestimmungen angepasstes, modernes Rechtsinstrument geschaffen. Es konkretisiert die Auflagen des Gewässerschutzgesetzes und der -Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen und gewährleistet deren Vollzug.
Die Finanzierung der Abwasserentsorgung wird in der Gebührenordnung, resp. im Tarifblatt zum Abwasserreglement geregelt, welche Bestandteil des Abwasserreglements ist. Für die Gebührenbemessung gilt der Grundsatz, dass diese nach dem Gewässerschutzgesetz kostendeckend und verursachergerecht auf die Nutzer der Entwässerungseinrichtung umgelegt werden sollen.

Die Wegleitung Liegenschaftsentwässerung und Berechnungsblatt für die Ermittlung des Retentionsvolumen finden Sie unter folgendem Link:


 

In der Gemeinde Triesen gelten folgende Gebührenelemente und -ansätze:

Gebühren Ziel Bezugsgrösse / Ansatz
Anschlussgebühr
einmalig
Einkauf in das Abwasserwerk     CHF 3.50 pro m3 umbauter Raum - einmalig

Jährliche Benutzungsgebühren

Grundgebühr Deckung des allgemeinen Verwaltungsaufwandes CHF 50.00 bis 300.00 nach Wasser-Zählergrösse
Schmutzwassergebühr Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers CHF 0.85 pro m3 Trinkwasserbezug
Regenwassergebühr Deckung der Kosten für die Entsorgung des Regenwassers CHF 0.65 pro m2 reduzierte Grundstücksfläche

 

Die öffentlichen Abwasseranlagen umfassen die kommunalen und regionalen Leitungen und Sonderbauwerke für verschmutztes und unverschmutztes Abwasser sowie die Anlagen zur Abwasserbehandlung gemäss den Angaben der Generellen Entwässerungsplanung GEP.

Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle nicht öffentlichen Anlagen, welche der Liegenschaftsentwässerung sowie der Abwasservorbehandlung oder -reinigung dienen. Die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage bildet der Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation. Dieser Punkt liegt in der Regel maximal 1.0 m innerhalb des privaten Grundstücks.

Weitere Informationen zur Liegenschaftsentwässerung finden Sie hier.



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