Die öffentlichen Abwasseranlagen umfassen die kommunalen und regionalen Leitungen und Sonderbauwerke für verschmutztes und unverschmutztes Abwasser sowie die Anlagen zur Abwasserbehandlung gemäss den Angaben der Generellen Entwässerungsplanung GEP.
Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle nicht öffentlichen Anlagen, welche der Liegenschaftsentwässerung sowie der Abwasservorbehandlung oder -reinigung dienen. Die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage bildet der Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation. Dieser Punkt liegt in der Regel maximal 1.0 m innerhalb des privaten Grundstücks.
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