Aufgabenschwerpunkte gemäss Gemeindegesetz
- Leitung der Verwaltung
 
- Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse
 
- Aufsicht über Gemeindeanlagen und -bauwerke
 
- Vollzug von Gesetzen
 
- Sorgt für Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sicherstellen ortspolizeilicher Vorschriften)
 
- Erlässt bei Dringlichkeit Anordnungen (mit Informationspflicht an den Gemeinderat)
 
- Vertretung der Gemeinde nach aussen (u.a. in Zivilrechts- und Verwaltungsangelegenheiten)
 
- Leitet die Sitzungen des Gemeinderates und erteilt dem Gemeinderat Auskünfte über den Vollzug der Beschlüsse
 
Kommissionsarbeit
Die Gemeindevorsteherin ist Vorsitzende oder Mitglied folgender Kommissionen:
- Finanzkommission (Vorsitz)
 
- Kirchenrat / Friedhofskommission (Mitglied)
 
- Wirtschaftskommission PULS (Mitglied)
 
- Personalkommission (Vorsitz)
 
- Betriebliche Vorsorgekommission (Vorsitz)
 
- Strategiekommission (Vorsitz)
 
- Markkommission (Vorsitz)
 
- Wahl- und Abstimmungskommission (Vorsitz)
 
- Abwasserzweckverband Liechtenstein (Delegierte)
 
- Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (Strategierätin)
 
- Oberländer Wasserversorgung (Mitglied)
 
In der Gemeindeverwaltung
- Direkte Ansprechpartnerin für Einwohnerinnen und Einwohner
 
- Personelle Führung des Leitungsteams
 
- Vertretung der Gemeinde und der Verwaltung nach aussen