Aufgabenschwerpunkte gemäss Gemeindegesetz
- Leitung der Verwaltung
- Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse
- Aufsicht über Gemeindeanlagen und -bauwerke
- Vollzug von Gesetzen
- Sorgt für Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sicherstellen ortspolizeilicher Vorschriften)
- Erlässt bei Dringlichkeit Anordnungen (mit Informationspflicht an den Gemeinderat)
- Vertretung der Gemeinde nach aussen (u.a. in Zivilrechts- und Verwaltungsangelegenheiten)
- Leitet die Sitzungen des Gemeinderates und erteilt dem Gemeinderat Auskünfte über den Vollzug der Beschlüsse
Kommissionsarbeit
Die Gemeindevorsteherin ist Vorsitzende oder Mitglied folgender Kommissionen:
- Finanzkommission (Vorsitz)
- Kirchenrat / Friedhofskommission (Mitglied)
- Wirtschaftskommission PULS (Mitglied)
- Personalkommission (Vorsitz)
- Betriebliche Vorsorgekommission (Vorsitz)
- Strategiekommission (Vorsitz)
- Markkommission (Vorsitz)
- Wahl- und Abstimmungskommission (Vorsitz)
- Abwasserzweckverband Liechtenstein (Delegierte)
- Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (Strategierätin)
- Oberländer Wasserversorgung (Mitglied)
In der Gemeindeverwaltung
- Direkte Ansprechpartnerin für Einwohnerinnen und Einwohner
- Personelle Führung des Leitungsteams
- Vertretung der Gemeinde und der Verwaltung nach aussen