Der Gemeindepolizei obliegt die Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb der Gemeinde sowie die Erfüllung aller polizeilichen Aufgaben, die durch Gesetz, Verordnung, Reglemente oder rechtlich zulässigen Auftrag des Staates an die Gemeinde übertragen sind. In den vergangenen Jahren hat sich der Aufgabenbereich des Gemeindepolizisten gewandelt. Nicht mehr die traditionellen "Weibelaufgaben" stehen im Vordergrund, sondern vermehrte Polizeiarbeit. Konkret umfasst der Aufgabenbereich des Gemeindepolizisten etwa verschiedene Kontrollen und Massnahmen im Strassenverkehr, wozu ganz wesentlich auch die Sicherung des Schulwegs für die immer zahlreicheren Schulkinder gehört.
Zu den weiteren Aufgaben gehören die Sicherung der Nachtruhe und die Überwachung von Gemeindegebäuden. Ebenso führt der Gemeindpolizist Verkehrs- und Personenkontrollen sowie diverse Arbeiten für die Einwohnerkontrolle aus.
Zwischen den Gemeinden Triesen und Balzers besteht seit dem Jahr 2005 eine Vereinbarung betreffend gemeindepolizeilicher Zusammenarbeit.
In erster Linie dient diese Kooperation der gegenseitigen Stellvertretung bei Ferienabwesenheit einer der beiden Gemeindepolizisten. Im Bedarfsfall sollen allerdings nicht nur Stellvertretungen, sondern auch gegenseitige Unterstützung bei grösseren Anlässen sowie gemeinsame Kontrollgänge möglich sein.
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