Inventarisation
Die Gemeinde führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens-/ Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch.
Die Hinterbliebenen werden gebeten, bei der Inventaraufnahme anwesend zu sein und/oder die notwendigen Unterlagen (Bankauszüge per Todestag, Hypothekarkontoauszüge, Rechnungen über Todesfallkosten, Lebensversicherungspolicen, Testament usw.) bereitzuhalten.
Für die Hinterlassenschaftsaufnahme wenden Sie sich bitte an den Leiter Finanzen, Herr Theo Jäger (Tel. +423 399 36 61).