Wohnen für Senioren - Attraktive Wohnungen mit Dienstleistungen
Die Bürgergenossenschaft verfügt an der Landstrasse 315 über neun Wohnungen, welche in Kooperation mit der Gemeinde Triesen an Senioren vermietet werden. Die Wohnungen befinden sich in Zentrumsnähe und der unmittelbaren Nachbarschaft zum LAK-Haus St. Mamertus und eignen sich hervorragend für ältere Ehepaare oder ältere Alleinstehende.
Die Wohnungen an der Landstrasse 315 sind mit einer Grundfläche zwischen 65 bis 70 Quadratmetern grosszügig konzipiert und bieten für eine oder zwei Personen attraktiven Wohnraum. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen bestehen aus einem Wohn- und Schlafzimmer, einer Küche sowie einer Nasszelle mit Dusche. Teilweise verfügen die Appartements über einen Wintergarten oder kleinen Sitzplatz.
Alle Wohnungen an der Landstrasse 315 sind altersgerecht ausgebaut und über einen Personenlift erreichbar. Im Haus befinden sich des Weiteren gemeinsam nutzbare Infrastrukturen wie Waschküche, Fahrradraum und zusätzlicher Abstellraum. Dank der angrenzenden Parkgarage ist je ein überdachter Parkplatz der Gemeinde Triesen Bestandteil der zu vermietenden Wohnungen.
Die Infrastrukturen des Gebäudes und der Wohnungen unterstützen ein selbständiges Wohnen und Leben. Bei Bedarf ist es möglich, spezifische Leistungen der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK) gemäss dem Leistungsverzeichnis in Anspruch zu nehmen. Die unmittelbare Nähe zum LAK-Haus St. Mamertus bietet hervorragende Voraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen. Es sei festgehalten, dass ein Austritt unumgänglich ist, sobald eine ambulante Pflege oder Betreuung durch die Familienhilfe Liechtenstein oder Private bei zunehmender Bedürftigkeit nicht ausreichend geleistet werden kann.
Die Bürgergenossenschaft vermietet in Kooperation mit der Gemeinde Triesen die Seniorenwohnungen an interessierte Personen und Paare zu den anschliessend beschriebenen Konditionen.
Die Gemeinde Triesen führt für alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Berechtigungskriterien erfüllen, eine Warteliste. Die Zuteilung der Wohnungen an Bewerberinnen und Bewerber erfolgt u.a. nach der Dringlichkeit zur Änderung bzw. Anpassung der Wohnsituation sowie der körperlichen Verfassung des Antragstellers. Bei gleicher Dringlichkeit zur Änderung oder Anpassung der Wohnsituation und gleichen Voraussetzungen der Antragssteller entscheidet das Los. Ein rechtlicher Anspruch auf die Zuteilung einer Wohnung besteht nicht.
Bei Interesse oder für Beratungen steht Ihnen die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Triesen gerne zur Verfügung.