Familienzulagen
Die Familienausgleichskasse (FAK) richtet Kinderzulagen, Geburtszulagen und Alleinerziehendenzulagen aus.
Diese Familienzulagen dienen als teilweiser Ausgleich der Familienlasten dem wirtschaftlichen Schutz der Familie. Sie stellen keine Entlöhnung für geleistete Dienste dar und gehören daher nicht zum Arbeitslohn.
Anspruch auf Leistungen der FAK entsteht, wenn jemand Nachkommen, Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder zu betreuen hat.
Die Familienzulagen (Kinderzulagen, Geburtszulagen) sind mittels besonderem Anmeldeformular geltend zu machen. Die Anmeldung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienausgleichskasse einzureichen. Das Formular kann bei der Familienausgleichskasse, bei der Gemeindekasse oder beim Arbeitgeber bezogen werden. Sie können es auch direkt hier auf Ihren Computer herunterladen.