Voraussetzungen zum Bezug von Wohnbauförderungsmitteln sind
- Volljährigkeit
- Liechtensteiner-, Schweizer- oder EU/EWR-Bürgerrecht
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwei Jahre: weniger als CHF 100´000.--
- Wohnsitz in Liechtenstein seit mindestens drei Jahren
- Gefördertes Objekt muss selbst bewohnt werden
- Antragsteller darf nicht bereits über familiengerechten Wohnraum verfügen
- Objektgrösse beträgt mindestens 60 m2 und maximal 150 m2
Wohnbauförderungsanträge sind erhältlich beim Amt für Wohnungswesen.
Kontakt
Amt für Bau und Infrastruktur
Abteilung Wohnbauförderung
Städtle 38
9490 Vaduz
Tel. +423 236 69 12