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Wohnbauförderung

Wohnbauförderung

Voraussetzungen zum Bezug von Wohnbauförderungsmitteln sind

  • Volljährigkeit
  • Liechtensteiner-, Schweizer- oder EU/EWR-Bürgerrecht
  • Durchschnittliches Bruttoeinkommen und -vermögen der letzten zwei Jahre: weniger als CHF 100´000.--
  • Wohnsitz in Liechtenstein zum Antragszeitpunkt
  • Gefördertes Objekt muss selbst bewohnt werden
  • Antragsteller darf nicht bereits über familiengerechten Wohnraum verfügen
  • Förderungswürdigkeit des künftigen Eigenheims

Wohnbauförderungsanträge sind erhältlich beim Amt für Hochbau und Raumplanung.

Kontakt
Amt für Hochbau und Raumplanung
Stabsstelle Wohnbauförderung
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Tel. +423 236 64 76
wbf@llv.li



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