Für die Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen ist der Gemeindeführungsstab verantwortlich. Die Gemeinde kann bei grösseren Ereignissen - oder wenn mehrere Gemeinden betroffen sind - die Leitung an den Landesführungsstab abgeben.
Die Aufgaben der Gemeinde bei ausserordentlichen Ereignissen sind:
- Sicherstellung der Alarmierung und des Aufgebotes der Hilfskräfte
- Sicherstellung der Alarmierung der Bevölkerung
- Information der Bevölkerung
- Rettung, Schutz und Betreuung von Mensch und Tier
- Sicherstellung und Schutz von Sachwerten, insbesondere von Kulturgütern
- Einleiten der notwendigen Hilfs- und Schutzmassnahmen
- Aufnahme und Unterbringung von Obdachlosen und Evakuierten
- Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit