- 5 Jahre aufrechte Ehe mit einem liechtensteinischen Landesbürger
- 5 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein
- keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
- Deutschkenntnisse (B1)
- Staatskundeprüfung
- keine Vorstrafen
- Verzicht auf bisherige Staatsbürgerschaft
- Lebensunterhalt muss ausreichend gesichert sein
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.