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Staatenlosigkeit

Staatenlosigkeit

  • in Liechtenstein geboren und seit Geburt staatenlos
  • 5 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Antragstellung
  • nicht älter als 21 Jahre
  • keine Vorstrafen
  • Staatskundeprüfung
  • Deutschkenntnisse (B1)

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.



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