- 30 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein
- von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr zählen Jahre doppelt
- vor Antragstellung dauernden Wohnsitz in Liechtenstein von 5 Jahren
- keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
- Deutschkenntnisse (B1)
- Staatskundeprüfung
- keine Vorstrafen
- Verzicht auf bisherige Staatsbürgerschaft
- minderjährige Kinder erwerben auch das Landes- und Gemeindebürgerrecht
- Lebensunterhalt muss hinreichend gesichert sein
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.